Was braucht man zum Führen eines Rollers?

Ein Roller ist meistens das erste Fahrzeug was ein junger Mensch in seinem Leben im öffentlichem Straßenverkehr bewegen darf.

Dazu bedarf es einer Mofa Prüfbescheinigung. Diese kann man sogar schon mit 15 Jahren machen und auch gleich benutzen. Dann darf man einen gedrosselten Roller fahren. Dazu muss der Roller aber auf 25 km/h gedrosselt sein. Dies ist natürlich den meisten Jugendlichen zu wenig.

Doch so bald man seinen Roller entdrosselt, drohen einem bei einer Polizeikontrolle Bußgelder und eine Führerscheinsperre für ca. 2 Jahre. Das Bedeutet, dass man den Auto-Führerschein zwar machen darf, bekommt den aber nicht gleich mit 18 sondern erst 2 Jahre später.

Mit einem Auto-Führerschein darf man auch einen Roller fahren der max. 45 km/h fährt und nicht mehr als 50 cm³ Hubraum hat. Diese 45 km/h  Begrenzung konnte sich, meiner Meinung nach, nur ein Bürokrat ausdenken der noch nie einen langsamen Rollerfahrer vor sich hatte oder noch nie selber mit einem Roller unterwegs war. Diese Geschwindigkeit ist natürlich sehr gefährlich weil man mindestens 10 km/h langsamer unterwegs ist als der fliesende Autoverkehr. Dann wird man auch von den Autofahrern angehupt und auch öfters geschnitten. Diese 45 km/h Regel wurde am 1.1.2002 in Deutschland eingeführt. Die Roller, die vor diesem Datum gebaut worden sind, dürfen noch 50 km/h fahren.

Wenn man aber als ein Erwachsener Mensch mit einem Auto-Führerschein (Klasse B) den Roller entdrosselt oder Tunt, droht einem ein Bußgeld von bis zu 180 Tagessätzen, eine Menge Punkte in Flensburg und 1 bis 6 Monate Führerscheinentzug. Dazu kommen noch die Werkstattkosten von der Polizei wenn der Roller bei einer Verkehrskontrolle sicher gestellt und in einer Werkstatt untersucht wird. Denn so bald der Roller über 45 (51 wegen der 6 km/h Toleranz) bzw. 50 km/h (auch bei 60 drückt die Polizei ein Auge zu) fährt und die Drosseln raus sind, erlischt seine Betriebserlaubnis, sein Versicherungsschutz und wenn man keinen Motorradführerschein besitzt, fährt man auch ohne einen gültigen Führerschein.

Aus Erfahrung kann ich berichten: Der Roller von einem meiner Kunden wurde von der Polizei auf einem Rollenprüfstand gemessen. Dort zeigte sich die Endgeschwindigkeit von 75km/h. Der Roller wurde sicher gestellt und in einer Werkstatt untersucht. Die Untersuchung fand heraus, dass die Drosseln entfern worden sind. Nach einem kurzen Gerichtsverfahren sollte er 600,-€ Bußgeld bezahlen, für 1 Monat den Auto-Führerschein abgeben und es gab 4 Punkte in Flensburg. Die Strafen können aber unterschiedlich ausfallen. Deshalb rate ich immer vor dem Einbau der abschaltbaren Drosseln ab da man die Geschwindigkeit dann mit Vorsatz überschreitet.

siehe § 6 FeVund § 76 FeV

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